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Elektrokontrollen

Sicherheit und Standard

Rechtliche Grundlage

Gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27)
sind je nach Art der Installation Kontrollperioden von 1, 5, 10 oder 20 Jahren vorgeschrieben.
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem
bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft
werden. Sind die Installationen mängelfrei, stellt ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine
akkreditierte Inspektionsstelle den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus.

Auftrag an Kontrollunternehmen

Die Eigentümerschaft ist frei in der Wahl eines unabhängigen Kontrollorgans oder einer
akkreditierten Inspektionsstelle. Der Eigentümer muss dabei zwei Punkte
berücksichtigen: Er allein ist für die Einhaltung der gesetzlichen Frist verantwortlich und er
darf nicht die Firma beauftragen, welche schon die Installation geplant, erstellt, geändert
oder in Stand gestellt hat.

Fazit

Mit dieser Kontrolle können Mängel, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen,
rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

Folgende Dienstleistungen bieten wir an:

  • Schlusskontrollen

  • Abnahmekontrollen

  • Periodische Kontrollen

  • Elektrokontrollen bei Handänderung (Kauf / Verkauf von Liegenschaften)

  • Stichprobenkontrolle für Netzbetreiber

  • ​Beglaubigung PV-Anlagen - gemäss HKSV Art. 2 Abs. 2 (Pronovo AG)

  • Lastgangmessung (Netzanalyse)

  • Geräteprüfungen gemäss Schweizer Norm - SNR 462638

  • Sicherheitskonzepte nach StV Art. 12

  • Praktikumsausbildung für die Berufsprüfung Projektleiter Installation und Sicherheit

Preise gemäss Richtpreise VSEK

Mit den Preisen orientieren wir uns an der Preisliste des Verband Schweizerischer Elektrokontrollen (VSEK) logo VSEK