Sicherheit und Standard
Rechtliche Grundlage
Gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) sind je nach Art der Installation Kontrollperioden von 1, 5, 10 oder 20 Jahren vorgeschrieben.
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden. Sind die Installationen mängelfrei, stellt ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus.
Auftrag an Kontrollunternehmen
Die Eigentümerschaft ist frei in der Wahl eines unabhängigen Kontrollorgans oder einer akkreditierten Inspektionsstelle. Der Eigentümer muss dabei zwei Punkte berücksichtigen: Er allein ist für die Einhaltung der gesetzlichen Frist verantwortlich und er darf nicht die Firma beauftragen, welche schon die Installation geplant, erstellt, geändert oder in Stand gestellt hat.
Fazit
Mit dieser Kontrolle können Mängel, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen, rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.
Folgende Dienstleistungen bieten wir an
- Schlusskontrollen
- Abnahmekontrollen
- Periodische Kontrollen
- Elektrokontrollen bei Handänderung (Kauf / Verkauf von Liegenschaften)
- Stichprobenkontrolle für Netzbetreiber
- Beglaubigung PV-Anlagen - gemäss HKSV Art. 2 Abs. 2 (Pronovo AG)
- Lastgangmessung (Netzanalyse)
- Geräteprüfungen gemäss Schweizer Norm - SNR 462638
- Sicherheitskonzepte nach StV Art. 12
- Praktikumsausbildung für die Berufsprüfung Projektleiter Installation und Sicherheit
Preise gemäss Richtpreise VSEK
Mit den Preisen orientieren wir uns an der Preisliste des Verband Schweizerischer Elektrokontrollen (VSEK)